Jede Frage verdient klare Antworten.

Ob Kauf, Verkauf oder Vermietung: Immobilienentscheidungen sind nie bloß Zahlen oder Verträge. Sie sind mit Emotionen verbunden – mit Hoffnungen, Plänen und manchmal auch Unsicherheiten. Besonders beim Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie stellen sich viele Fragen: Wie läuft der Prozess ab? Welche Unterlagen brauche ich? Und welche Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich kommen überhaupt auf mich zu?

Genau deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen – die kleinen wie die großen. In unseren Antworten finden Sie Orientierung zu Themen wie Nebenkosten beim Wohnungskauf in Österreich, zu Kaufnebenkosten beim Hauskauf oder auch zur Grundbucheintragung – verständlich, ehrlich und immer mit dem Blick auf das, was für Sie wirklich zählt.

 

FAQs Glorit Maklerhaus

Weil Erfahrung Vertrauen schafft. Seit mehr als 50 Jahren steht Glorit für erstklassige Kompetenz als Premium-Bauträger, Baufirma und Fertighausfirma. Mit dem MAKLERHAUS by Glorit bringen wir dieses Know-how nun auch in die Vermittlung von Immobilien ein – von der Bewertung und Beratung über Verkauf bis zur Vermietung. So erweitern wir unser Portfolio um individuelle Lösungen für alle, auch abseits von Neubauprojekten.

A) Ich möchte eine Immobilie kaufen

Sie haben eine Vorstellung Ihrer künftigen Vier Wände? Wir finden das Zuhause dazu. DAS MAKLERHAUS by Glorit bringt Übersicht in den Immobilienmarkt – und Sie stressfrei zur richtigen Immobilie.

Ob großzügige Gartenwohnung, charmantes Haus im Grünen oder renditestarke Anlegerimmobilie: Gemeinsam mit Ihnen definieren wir nicht nur, was wirklich für Sie zählt, sondern begleiten Sie auch von der ersten Beratung über Besichtigungen und Preisverhandlungen bis zur Schlüsselübergabe.

Und wenn es um Finanzierung geht, bringen wir Sie mit erfahrenen, unabhängigen Partnern zusammen, die am Markt das passende Angebot für Sie finden.

Die Maklerprovision richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist gesetzlich geregelt.

Je nach Höhe des Kaufpreises kommt eine der folgenden Varianten zur Anwendung:

  • Bei einem Kaufpreis bis zu € 36.336,42: Die Provision beträgt maximal 4 % des Kaufpreises plus 20 % USt.
  • Ab einem Kaufpreis von € 36.336,43: Die Provision beträgt maximal 3 % des Kaufpreises plus 20 % USt.

Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über alle Kosten.

Ein Immobilienkauf dauert im Durchschnitt vier bis sechs Monate – vom ersten Besichtigungstermin bis zur Eigentumsübertragung. Die Dauer hängt von Faktoren wie Finanzierung, Vertragsverhandlungen und behördlichen Prozessen ab. 

 

Bei bereits fertiggestellten Objekten kann der Abschluss deutlich schneller erfolgen. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – effizient, persönlich und zuverlässig.

Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller geht es. Dazu zählen eine frühzeitige Finanzierungszusage, vollständige Unterlagen und eine klare Entscheidung. Unser Team sorgt für reibungslose Abläufe und bringt alle Beteiligten zur richtigen Zeit zusammen.

B) Ich möchte eine Immobilie verkaufen

Weil Ihre Immobilie mehr verdient als nur ein Inserat. Wir bringen Marktkenntnis, Feingefühl und fundierte Erfahrung mit  und setzen Ihre Immobilie so in Szene, dass sie die richtigen Käufer:innen erreicht.

Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Grundstück oder Anlageobjekt: Wir begleiten Sie mit persönlichem Engagement durch den gesamten Verkaufsprozess – von der Bewertung über die Vermarktung bis zum Vertragsabschluss.

Und wenn Sie selbst auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind, sind Sie bei uns ohnehin goldrichtig!

Sie möchten Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück verkaufen und gleichzeitig eine Glorit-Neubauimmobilie erwerben? Wir beraten Sie strategisch und sorgen für einen reibungslosen Übergang. Wie das geht?

Ganz einfach: Die gesamte Abwicklung erfolgt dabei unter einem Dach – von der treuhändischen Kaufabwicklung bis hin zur Verkaufs- und Ankaufsberatung sowie der Vermittlung Ihrer Bestandsimmobilie.

Vertrauen Sie dabei auf ein renommiertes, vielfach ausgezeichnetes Unternehmen mit exzellenter Marktkenntnis. Unsere umfangreiche Kartei an vorgemerkten Suchkund:innen ermöglicht es uns, rasch geeignete Käufer:innen für Ihre Immobilie zu finden.

Zusätzlich beraten Sie unsere unabhängigen Finanzierungsexpert:innen umfassend und individuell – auch zum Möglichkeiten einer Zwischenfinanzierung.

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt mit vollständigen Unterlagen. Dazu zählen unter anderem:

  • Gültiger Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre)

  • Grundrisse und Baupläne

  • Aktuelle Betriebskostenvorschreibung

  • Letzte Betriebskostenabrechnung und Vorausschau für das kommende Jahr

  • Nutzwertgutachten

  • Wohnungseigentumsvertrag

  • Aktueller Stand der Reparaturrücklage (sofern gebildet)

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

Keine Sorge – wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung, kümmern und um professionelle Immobilienfotos und sorgen allgemein für eine verkaufsstarke Präsentation.

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient eine Immobilie ist – ähnlich wie das Energie-Label bei Elektrogeräten. Er ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und hilft Käufer:innen, den Energieverbrauch sowie die zu erwartenden Energiekosten besser einzuschätzen. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Sie haben keinen gültigen Energieausweis? Keine Sorge, auch hier bringen wir Sie mit der richtigen Ansprechperson zusammen.

Beim Verkauf einer Immobilie fällt in Österreich die sogenannte Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an.

Bemessungsgrundlage der ImmoESt bei “Alt-Grundstücken”:

Unter diesem Begriff sind Grundstücke zu verstehen, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden und damit am 31. März 2012 grundsätzlich nicht steuerverfangen waren (das heißt, die grundsätzlich zehnjährige Spekulationsfrist gemäß Rechtslage vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 war bereits abgelaufen).

Für diese gilt folgende pauschale Anschaffungskostenermittlung: Steuerbelastung 4,2 % vom Veräußerungserlös.

Bemessungsgrundlage der ImmoESt bei “Neu-Grundstücken”:

Unter diesem Begriff sind Grundstücke zu verstehen, die nach dem 31. März 2002 angeschafft worden sind und damit jedenfalls am 31. März 2012 steuerverfangen waren (das heißt, die grundsätzlich zehnjährige Spekulationsfrist gemäß Rechtslage vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 war noch nicht abgelaufen) oder noch angeschafft werden.

Die Bemessungsgrundlage ist hier im Wesentlichen der Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten: Steuerbelastung 30 % vom Veräußerungsgewinn.

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen – etwa bei Hauptwohnsitzen oder selbst errichteten Gebäuden. Wir klären für Sie, ob
und wie Sie profitieren können – und vernetzen Sie bei Bedarf mit erfahrenen Steuerexpert:innen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.

C) Rechtliches, Praktisches & mehr

Ganz einfach: Sobald Sie über Telefon, E-Mail, unsere Website oder ein Immobilienportal mit uns Kontakt aufnehmen und Informationen anfordern, entsteht gesetzlich ein sogenannter Fernabsatzvertrag.

Auch wenn kein formeller Maklervertrag abgeschlossen wurde, verpflichtet uns das FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) in Verbindung mit dem VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) dazu, Sie über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren.

Wichtig: Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen für Sie keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur im Erfolgsfall fällig – also wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt.

Mit einem Alleinvermittlungsauftrag beauftragen Sie DAS MAKLERHAUS by Glorit exklusiv mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Der Vorteil: Wir investieren gezielt in Vermarktung und Käufersuche – denn nur wir dürfen Ihre Immobilie vermitteln. Das sorgt für klare Abläufe, mehr Engagement und optimale Verkaufschancen.

FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) regeln Ihre Rechte als Konsument:in bei Maklergeschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen werden. Dazu zählt insbesondere Ihr gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht.

Ja, auch Mietobjekte gehören zu unserem Portfolio. Wir unterstützen Sie bei der Immobiliensuche, koordinieren Besichtigungen, begleiten Sie bei der Vertragsabwicklung und stehen Ihnen bis zur Schlüsselübergabe zur Seite.

Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Hierbei gelten in Österreich festgelegte Tarifstufen. Bei gewerblicher Vermietung kann zusätzlich Umsatzsteuer fällig werden. Aber wer Steuern zahlt, kann auch welche absetzen - und darunter fallen zum Beispiel Werbungskosten, Abschreibungen, Zinskosten oder die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung.

Das Bestellerprinzip besagt, dass jene Partei die Maklerprovision zahlt, die den Makler beauftragt hat. In Österreich gilt dieses Prinzip derzeit ausschließlich bei der Vermittlung von Mietwohnungen.